Ästhetische Eingriffe werden in der Regel privat bezahlt. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten nur dann teilweise oder vollständig, wenn gesundheitliche Gründe vorliegen:
Die Preise für eine Ohrenkorrektur beginnen in der Regel bei etwa 1.500 Euro für beide Ohren, was den Kostenrahmen für einen ambulanten Eingriff unter lokaler Betäubung absteckt.
Bei einer Behandlung in Vollnarkose entstehen zusätzliche Kosten für die Anästhesie.
Bei Kindern ist hingegen oft eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse möglich. Eltern sollten rechtzeitig bei der jeweiligen Krankenkasse nachfragen, welche Unterlagen und Anträge dafür benötigt werden und bis zu welchem Alter die Kosten übernommen werden. Es gibt dort einige Unterschiede, insbesondere in Bezug auf die Altersgrenzen.